Ökologische Fachgutachten

Erfahren Sie hier mehr dazu.

Zoologisch-ökologische Fachgutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungen

Bei Eingriffen in Natur- und Landschaft vom Baugebiet über Straßenbau bis hin zum Bodenabbau (z.B. Sand- u. Torfabbau) sind faunistische und ökolpogische Belange zu berücksichtigen.

Eingriffsregelungen -  das ist zu beachten

Die "Naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" (BREUER 1994, 2006) verlangen eine Erfassung geschützter Arten und Lebensgemeinschaften in dem betreffenden Gebiet. Zudem sind bei Eingriffsvorhaben Informationen bezüglich der Vorkommen von Biotoptypen sowie von Tier- und Pflanzenarten erforderlich.

 

Grundsätzlich sind die zu überplanenden Bereiche auf das Vorhandensein gefährdeter Arten hin zu untersuchen und hinsichtlich ihrer Bedeutung einzuschätzen.

Wir bieten an:

Dabei sind nicht nur die durch die Bundesartenschutzverordnung und durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 + 14 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders bzw. streng geschützten Arten von Belang, sondern sämtliche Pflanzen- und Tierartvorkommen, deren Existenz die Planungsentscheidung beeinflussen könnten.

 

Als kompetente und erfahrene Ansprechpartne erstellen wir Ihnen alle für Ihr Planungsvorhaben erforderlichen Fachgutachten bezüglich Tierwelt und Botanik.

Publikationen

Downloads